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Grundsätzliches

Die für die Herstellung verwendeten Grundstoffe entsprechen den Richtlinien des Demeter-Verbandes und unterliegen entsprechenden Normen und Kontrollen. Wenn im einzelnen Fall Vorprodukte nicht in dieser Qualität zur Verfügung stehen, werden - wo möglich - vergleichbare hohe Maszstäbe angelegt. Das im Herstellungprozess verwendete Wasser wird in einer speziellen Verwirbelungsanlage aufbereitet.

Getreideprodukte unterliegen hinsichtlich ihrer Inhaltsstoffe natürlichen Schwankungen. Nicht jedes landwirtschaftliche Jahr verläuft gleich. Unterschiedlichste Wetterbedingungen und Bodenbeschaffenheiten bewirken Änderungen in Aussehen und Geschmack der Getreide. Auch hinterlassen Unterschiede bei Lagerung und Transport gegebenenfalls Wirkungen auf das empfindliche Naturprodukt.
Ebenso natürlich ist die Untermischung mit vorangegangenen Aussaaten. Wo im Vorjahr Weizen angebaut wird, kann beim darauf folgenden Anbau von Buchweizen durchaus ein geringer Glutenanteil enthalten sein, weil vereinzelte Pflanzen durch Selbstaussaat auf dem Feld wachsen.

Deklaration der Inhaltsstoffe

Ein gewichtiges Problem tritt bei der Deklaration der Inhaltsstoffe auf.
Trotz des Bemühens um konstante Qualität schwanken die Inhaltsstoffe einzelner Produkte von Jahr zu Jahr und mitunter auch zwischen verschiedenen Chargen.
Die auf den Packungen aufgedruckten Angaben können aus diesem Grunde nicht immer den aktuellen Analysen entsprechen. Tabellen über den durchschnittlichen Nährwert werden nach Bedarf immer wieder erneut erstellt. Eine Übersicht über die aktuellen Analysen finden Sie hier.

Aus den oben beschriebenen Gründen können auch kleinste Mengen von nicht deklarierten Stoffen enthalten sein. Im Einzelfall wenden Sie sich bitte an die Firma ErdmannHauser oder nehmen mit uns Kontakt auf.

Die Packungen der Getreideprodukte sind mit Angaben über den produzierenden Landwirt versehen und eröffnen so dem Konsumenten die Möglichkeit, einen unmittelbaren Bezug herzustellen.

EU-Vorschriften

Wie auch bei anderen Herstellern gibt eine EU-Vorschrift - in diesem Fall die EU-Beikost-Richtlinie - bestimmte Analysewerte vor, die mit einem Naturprodukt nicht erreichbar sind. Konkret betroffen sind hier Produkte für Säuglinge und Kleinkinder, die praktisch vom Hersteller eine Zugabe von Vitaminen zum Produkt erzwingen würden. Auf diese künstliche Anreicherung wird bei den TAU-Produkten verzichtet und somit dem Verbraucher selbst anheimgestellt, zu entscheiden, aus welchen Produkten Kinder- und Säuglingsnahrung zubereitet werden kann.

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